Pferdezucht in Sachsen & Thüringen

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FN-Bundesstutenschau Fjordpferde mit Jubiläumsfeier am 3. August in Alsfeld

Am 3. August geht es in Alsfeld anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Interessengemeinschaft Fjordpferde (IGF) für die Fjordpferdestuten auch um die Vergabe der Bundessiegertitel und die FN-Bundesprämien. Ausrichter der FN-Bundesstutenschau sind neben der IGF auch der Verband der Pony- und Pferdezüchter Hessen und die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN).

Zugelassen sind dreijährige und ältere Fjordpferdestuten, die im Stutbuch I eines der FN angeschlossenen Zuchtverbandes eingetragen sind. Achtjährige und ältere Stuten müssen mindestens ein Fohlen gebracht haben. Die Stuten können nur von dem Verband benannt werden, bei dem sie im Zuchtbuch eingetragen sind, müssen jedoch nicht die Lebensnummer des nennenden Verbandes besitzen. Die jeweiligen Klassen werden je Alter der Stute eingeteilt. Zudem wird es einen Wettbewerb mit Stutenfamilien (Mutter mit zwei Töchtern, Großmutter, Mutter, Tochter, drei Töchter einer Mutter) geben. Alle Stuten einer Familie müssen in anderen Klassen vorgestellt werden. In einem gemeinsamen Richtverfahren werden die Stuten einzeln an der Hand auf dem Dreieck (Stand, Schritt und Trab) vorgestellt und anschließend auf dem Schrittring rangiert. Beurteilungsmerkmale für die Rangierung sind die im Zuchtziel festgelegten Kriterien wie Typ, Körperbau, Korrektheit des Ganges, Trab, Schritt und Gesamteindruck. Gekürt werden eine FN-Bundessiegerstute „Jung“ und „Alt“ sowie eine FN-Bundessiegerfamilie. Nennungsschluss für die FN-Bundesstutenschau Fjordpferd beim Verband ist Montag, der 17. Juni 2024.

Auszug aus der Ausschreibung FN-Bundesstutenschau Fjordpferde in Alsfeld:
Ort:
Ländlicher Reit- und Fahrverein Alsfeld, Hersfelder Str. 80, 36304 Alsfeld
Nennung: Formlose, schriftliche, namentliche Nennung der Zuchtpferde mit Angabe ob Fohlen bei Fuß und ob gedeckt sowie mit Angabe, ob eine Box benötigt wird und des Anreise- und Abreisetages. Nachnennungen sind nicht möglich. Die Nennung erfolgt ausschließlich an den Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V., GS Moritzburg, Käthe-Kollwitz-Platz 2, 01468 Moritzburg, Fax: 035207/89640, E-Mail: info@pzvst.de. Die Entscheidung zur endgültigen Zulassung trifft der Verband.
Mit Abgabe der Nennung werden die Bestimmungen dieser Ausschreibung als bindend anerkannt, den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Darüber hinaus stimmt der Aussteller der Speicherung, Verwendung, Weitergabe und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten für Verbandszwecke in Bezug auf diese Veranstaltung automatisch verbindlich zu.

Nennungsschluss: 17. Juni 2024 beim Verband PZVST

Nenngeld: Das Nenngeld wird vom Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. übernommen. Kosten für eine Box je Pferd betragen 120,00 Euro für die Dauer der Veranstaltung. Boxenbestellungen mit welcher Einstreu sind bei Nennung anzugeben. Das Boxengeld wird bei Nicht-Teilnahme nicht erstattet. Weitere Übernachtungsmöglichkeiten (Paddocks) können bei der IGF-Bundesgeschäftsstelle bestellt werden.
Teilnahmebedingungen/Zulassung:
Zugelassen sind dreijährige und ältere Fjordpfedestuten zugelassen, die im Stutbuch I eines der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Zuchtverbandes eingetragen sind. Achtjährige und ältere Stuten müssen mindestens ein Fohlen gebracht haben. Die Stuten können nur von dem Verband benannt werden, bei dem sie im Zuchtbuch eingetragen sind, müssen jedoch nicht die Lebensnummer des nennenden Verbandes besitzen. Die jeweiligen Klassen werden je Alter der Stute eingeteilt. Zudem wird es ein Wettbewerb mit Stutenfamilien (Mutter mit zwei Töchtern, Großmutter, Mutter, Tochter, drei Töchter einer Mutter) geben. Alle Stuten einer Familie müssen in anderen Klassen vorgestellt werden. In einem gemeinsamen Richtverfahren werden die Stuten einzeln an der Hand auf dem Dreieck (Stand, Schritt und Trab) vorgestellt und anschließend auf dem Schrittring rangiert. Beurteilungsmerkmale für die Rangierung sind die im Zuchtziel festgelegten Kriterien wie Typ, Körperbau, Korrektheit des Ganges, Trab, Schritt und Gesamteindruck. Die Bewertung erfolgt durch die Vergabe einer Gesamtnote für die o.g. Merkmale der äußeren Erscheinung und des Bewegungsablaufes. Das Ergebnis der Leistungsprüfung kann bei der Rangierung mit einbezogen werden.
Gekürt werden eine FN-Bundessiegerstute und Reservesiegerstute Jung und Alt sowie eine FN-Bundessieger- und Reservesiegerfamilie.
Veterinärbedingungen: Alle teilnehmenden Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Impfungen gegen Influenza nach Bestimmungen der LPO müssen im mitzuführenden Pferdepass eingetragen sein. Stuten, die keinen korrekten Impfstatus gegen Influenza gem. LPO aufweisen, dürfen nicht teilnehmen. Der Veranstalter ist berechtigt bei Verdacht Medikationskontrollen anzuordnen. Die Medikationskontrollen werden nach Bestimmungen der LPO durchgeführt. Der Veranstalter weist darauf hin, dass im Sinne der Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Manipulation an Haaren, die funktionaler Teil von Organen sind (z.B. Tasthaare) oder besondere Schutzfunktionen haben (z.B. Haare in den Ohrmuscheln) ohne veterinärmedizinische Indikatoren tierschutzwidrig sind. Pferde mit diesen Manipulationen an den Haaren sind nicht startberechtigt.

Weitere Informationen und die Ausschreibung sind bei den entsprechenden Zuchtverbänden einzuholen und befinden sich unter www.pferd-aktuell.de/bundesschauen.

Im Rahmen des 50-jährigen Jubiläums der IGF wird es darüber hinaus viele weitere sportliche und züchterische Wettbewerbe mit Fjordpferden geben. Informationen zur gesamtem Fjordwoche und dem Jubiläum sind hier eingestellt: www.igfjordpferd.de/termine-detail/jubilaeum-50-jahre-ig-fjordpferd-e-v.html


fn-press/Dr. T. Dohms-Warnecke

FN-Bundesstutenschau Sportponys am 13. und 14. Juli 2024 in Münster-Handorf

Schaulaufen der Sportponystuten bei der Jubiläumsveranstaltung 100 Jahre Pferdesport und 120 Jahre Pferdezucht in Westfalen

Warendorf/´Münster (fn-press). Der Rahmen könnte kaum besser passen: Anlässlich der Jubiläumsveranstaltung des Pferdesportverbandes Westfalen und des Westfälischen Pferdestammbuchs in Münster bewerben sich die besten Stuten der Rassen Deutsches Reitpony, Connemara Pony, New Forest Pony und Welsh Pony (Sektion A – D) am 13. und 14. Juli um die Titel der Bundessiegerstuten und der FN-Bundesprämien.

Es ist das vierte Mal, dass die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) eine FN-Bundesstutenschau für Sportponys ausrichtet. Unter dem Motto „Die Zukunft der Pferde“ haben sich die Westfalen viel vorgenommen: von der Gala-Show am Samstag, mit der das Westfälische Pferdestammbuch und der Pferdesportverband Westfalen 120 Jahre Zucht und 100 Jahre Sport in ein besonderes Licht rücken, über Impulsvorträge, Workshops und Diskussionsforen, Präsentationsforum für Vereine und Verbände bis hin zu Mitmach- und Schnupperprogrammen für junge Pferdefreunde ist alles dabei. Darüber hinaus finden auch die Zuchtveranstaltungen wie die NRW-Eliteschau, das NRW-Fohlenchampionat Kaltblut und eben die FN-Bundesstutenschau Sportponys statt.

Zugelassen zur FN-Bundesstutenschau sind drei- bis 14jährige Stuten der Rassen Deutsches Reitpony, New Forest Pony, Connemara Pony und Welsh Pony aller vier Sektionen. Teilnehmende Ponystuten müssen im Stutbuch I bei einem der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Zuchtverbände eingetragen sein. Die Vorselektion der teilnehmenden Stuten findet bereits auf regionaler Ebene der Zuchtverbände statt. Die Wettbewerbe sind unterteilt in rassespezifische Schauwettbewerbe, bei denen das Exterieur sowie die Gangarten Schritt und Trab beurteilt werden. Ermittelt werden jeweils Bundessiegerstuten der  zugelassenen Rassen. Die Stuten haben auch die Möglichkeit, die FNBundesprämie zu erhalten. Darüber hinaus können die Stuten, die in einem Schauwettbewerb an den Start gehen, auch an rasseübergreifenden Sportwettbewerbe teilnehmen, Die Sportwettbewerbe umfassen den Freispringwettbewerb, den Reitponywettbewerb und die Kombination dieser beiden Wettbewerbe.
Weitere Informationen und die Ausschreibung sind bei den entsprechenden Zuchtverbänden
einzuholen und befinden sich unter www.pferd-aktuell.de/bundesschauen.
FN/Dr. T. Dohms-Warnecke

Auszug aus der Ausschreibung FN-Bundesstutenschau Sportponys in Münster-Handorf

Ort: Westfälisches Pferdezentrum, Sudmühlenstr. 33, 48157 Münster
Termin: 13. und 14. Juli 2024
Nennung: Formlose, schriftliche, namentliche Nennung der Zuchtpferde mit Angabe ob Fohlen bei Fuß und ob gedeckt sowie mit Angabe, ob eine Box benötigt wird und des Anreise- und Abreisetages sowie Stellplatz, Stromanschluss benötigt wird. Weiterhin Nennung der Sportwettbewerbe mit Angabe des Reiters. Nachnennungen sind nicht möglich. Die Nennung erfolgt ausschließlich an den Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V., GS Moritzburg, Käthe-Kollwitz-Platz 2, 01468 Moritzburg, Fax: 035207/89640, E-Mail: info@pzvst.de. Die Entscheidung zur endgültigen Zulassung trifft der Verband.
Mit Abgabe der Nennung werden die Bestimmungen dieser Ausschreibung als bindend anerkannt, den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Darüber hinaus stimmt der Aussteller der Speicherung, Verwendung, Weitergabe und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten für Verbandszwecke in Bezug auf diese Veranstaltung automatisch verbindlich zu.

Nennungsschluss: 21. Mai 2024 beim Verband PZVST

Nenngeld: Das Nenngeld wird vom Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. übernommen. Kosten für eine Box je Pony betragen 140,00 Euro für die Dauer der Veranstaltung (70,-€ für 1 Tag). Boxenbestellungen mit welcher Einstreu sind bei Nennung anzugeben. Das Boxengeld wird bei Nicht-Teilnahme nicht erstattet. Vor Ort können Wohnwagen/LKW Stellplätze inkl. Stromanschluss für 70 € reserviert werden. Dieses bitte mit der Nennung angeben.

Teilnahmebedingungen/Zulassung:
Zugelassen sind dreijährige bis 14jährige Stuten der Rassen Deutsches Reitpony, Connemara Pony, New Forest Pony und Welsh Pony (Sektion A – D), die gemäß der Zuchtverbandsordnung (ZVO) im Stutbuch I eines der Deutschen Reiterlichen Vereinigung angeschlossenen Zuchtverbandes eingetragen sind. Sechsjährige Stuten müssen nachweislich gedeckt sein oder ein Fohlen gebracht haben. Siebenjährige und ältere Stuten müssen mindestens ein Fohlen gebracht haben. Fohlen führende Stuten dürfen nur an den Schauwettbewerb teilnehmen, wenn die Fohlen vor dem 15. Juni 2024 geboren sind. Fohlen führende Stuten dürfen nicht an den Sportwettbewerben teilnehmen. Die Stuten können nur von dem Verband benannt werden, bei dem sie im Zuchtbuch eingetragen sind, müssen jedoch nicht die Lebensnummer des nennenden Verbandes besitzen. Es sind auch im Ausland gezogene Stuten der Rassen Connemara Pony, New Forest Pony und Welsh Pony startberechtigt, sofern diese Stuten im Stutbuch I des nennenden Zuchtverbandes eingetragen sind. Bei einem Nennungsergebnis von über 120 Stuten behält sich der Veranstalter vor, eine Kontingentierung je Zuchtverband vorzunehmen. Die Wettbewerbe unterteilen sich in Schauwettbewerbe und Sportwettbewerbe (rasseübergreifend). Alle Stuten müssen in einem Schauwettbewerb starten. Die Teilnahme an Sportwettbewerben ist freiwillig.
In einem gemeinsamen Richtverfahren werden die Stuten einzeln an der Hand auf dem Dreieck (Stand, Schritt und Trab) vorgestellt und anschließend auf dem Schrittring rangiert. Beurteilungsmerkmale für die Rangierung sind die im Zuchtziel festgelegten Kriterien wie Typ, Körperbau, Korrektheit des Ganges, Trab, Schritt und Gesamteindruck. Die Bewertung erfolgt durch die Vergabe einer Gesamtnote für die o.g. Merkmale der äußeren Erscheinung und des Bewegungsablaufes. Das Ergebnis der Leistungsprüfung kann bei der Rangierung mit einbezogen werden.
Veterinärbedingungen: Alle teilnehmenden Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Impfungen gegen Influenza nach Bestimmungen der LPO müssen im mitzuführenden Pferdepass eingetragen sein. Stuten, die keinen korrekten Impfstatus gegen Influenza gem. LPO aufweisen, dürfen nicht teilnehmen. Der Veranstalter ist berechtigt bei Verdacht Medikationskontrollen anzuordnen. Die Medikationskontrollen werden nach Bestimmungen der LPO durchgeführt. Der Veranstalter weist darauf hin, dass im Sinne der Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Manipulation an Haaren, die funktionaler Teil von Organen sind (z.B. Tasthaare) oder besondere Schutzfunktionen haben (z.B. Haare in den Ohrmuscheln) ohne veterinärmedizinische Indikatoren tierschutzwidrig sind. Pferde mit diesen Manipulationen an den Haaren sind nicht startberechtigt.