Pferdezucht in Sachsen & Thüringen

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Sächsisch-Thüringisches Fohlenchampionat am 13. Juli 2024 in Oberpörlitz / Zuchtgebiet Thüringen

Ausschreibung

Veranstalter:Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V.

Veranstaltungsort und -termin:   

Samstag, 13. Juli 2024      Fohlenchampionat Zuchtbezirk Thüringen in Oberpörlitz

Dreieck I               Vormittag: DSP, Spezialrassen / Nachmittag: Kaltblut, Schweres Warmblut
Dreieck II             Vormittag: Shetlandponys, Welsh, Deutsches Reitpony / Nachmittag: Haflinger/E-Haflinger
Änderungen Zeitplan können möglich sein.

Nennschluss: 27.06.2024

Eine Nennung ist zwingend erforderlich!

Nennung für Oberpörlitz an hellmund@pzvst.de oder Fax: 03643/248815

Nennformular

Datenschutz:Mit der Qualifikation/ Nennung stimmt der Aussteller der Speicherung, Verwendung, Weitergabe und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten für Verbandszwecke in Bezug auf diese Veranstaltung automatisch verbindlich zu. Bei Widerspruch ist dies schriftlich beim Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. bis 27.06.2024 einzureichen.

Verkaufsmeldung: Für Fohlen, die als verkäuflich im Katalog gekennzeichnet werden sollen, muss dies bis zum 27.06.2024 mitgeteilt werden. Nach dem Fohlenchampionat können diese in die Verkaufsdatenbank des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen e.V. kostenlos aufgenommen werden, wenn Sie dies uns gesondert mitteilen.

Teilnahmeberechtigung:Teilnahmeberechtigt sind Fohlen bei Fuß der Mutter, die bei einer Nachzuchtbewertung in den Zuchtbezirken Thüringen oder Sachsen mit einer Gesamtnote von mindestens 25 Punkten bewertet worden sind.
Die Fohlen werden anlässlich der Fohlenschauen für die Championate nominiert.

Ablauf/ Vorstellung der Fohlen: Auftrieb und Anmeldung der Fohlen erfolgen spätestens eine halbe Stunde vor Beginn des Richtens. Stuten und Fohlen müssen sich in entsprechender Schaukondition befinden, Pflege- und Futterzustand müssen der Bedeutung dieser Veranstaltung entsprechen. Fohlen der Rassen Deutsches Sportpferd und Deutsches Reitpony sind mit eingeflochtener Mähne vorzustellen. Die Vorstellung aller Stuten mit Fohlen erfolgt auf der Dreiecksbahn an der Hand im Schritt und im Trab.
Fohlen müssen halfterführig und außerhalb des Vorführplatzes und auf dem Schrittring an der Stute angebunden bzw. fixiert sein oder durch eine zweite Person geführt werden.
Die Stuten müssen Kopfnummern tragen, die bitte mitzubringen sind.
Vorführer und Peitschenführer müssen Verbandskleidung tragen. Das Tragen einer Reitkappe der Vorführer wird empfohlen. Das Vorführen einer Stute mit Fohlen kann nach vorheriger Anmeldung beim Verband auch von einem Jungzüchter erfolgen.

Veterinärbedingungen:Es dürfen grundsätzlich nur Tiere aufgetrieben werden, die keine sichtbaren Störungen des Allgemeinbefindens aufweisen und aus tierseuchenfreien Herkunftsbeständen stammen. Bei Stuten muss der Impfschutz gegen Influenzavirusinfektionen entsprechend dokumentiert und nachweisbar sein. Alle Stuten müssen mindestens die Grundimmunisierung (zwei Impfungen im Abstand von mindestens 4 bis höchstens 8 Wochen) nachweisen können. Der Impfschutz gegen Herpes und Wundstarrkrampf wird empfohlen. Impfbestimmungen gelten gemäß LPO. Für Fohlen ist eine Influenza- Impfung erst ab dem 5. Lebensmonat Pflicht. Weitere veterinärbehördliche Bedingungen werden den Beschickern in Abhängigkeit der Tierseuchenlage mitgeteilt. Des Weiteren muss jedes Pferd Haftpflicht versichert sein. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung unter besonderen Umständen ausfallen zu lassen. Der Veranstalter lehnt jede Verantwortung für Unfälle oder Krankheiten ab, die Besitzer von Pferden, Reitern, Pferdepflegern, Zuschauern oder Pferden während der Veranstaltung zustoßen können; desgleichen jede Verantwortung für Diebstähle, Feuer und Schäden, die aus der Haltung eines Pferdes entstehen oder sonstigen Vorfällen.
In weiteren Punkten gilt die Schauordnung des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen e. V.