Pferdezucht in Sachsen & Thüringen

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Hengsttage des Deutschen Sportpferdes München 21.- 24. Januar 2026

Die 23. Auflage der DSP-Hengsttage mit Körung drei- und vierjähriger Hengste findet vom 21. – 24. Januar 2026 auf der Olympia-Reitanlage in München-Riem statt.

Vorauswahltermin für die Hengsttage 2026:

3.-5. November 2025
Ort: Gestüt Radegast, Prussendorf
ausrichtende Verbände: Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt und Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen

Startliste

Anmeldeschluss:  20. Oktober 2025 – Nennungen schriftlich über das Kontingent PZVST per Formular an den Pferdezuchtverband  Sachsen-Thüringen e.V.an Frau Mende: mende@pzvst.de

Ausschreibung Vorauswahl

Nennformular Vorauswahl

Teilnahmeberechtigung:

Hengste der Jahrgänge 2022 und 2023, die anlässlich der Hengsttage in München für die Rasse Deutsches Sportpferd erstmals in ein Hengstbuch eingetragen werden sollen. Die erste Besichtigung findet anlässlich der Vorauswahltermine statt. Mit der Anmeldung zur Vorauswahl muss die Verkaufsabsicht angegeben werden.

Die Vorbesichtigung besteht aus den Teilen

  1. Mustern an der Hand
  2. Freilaufen mit Freilaufgasse dressurbetont (muss bei Anmeldung angegeben werden)
  3. Freispringen – Freilaufen springbetont (muss bei Anmeldung angegeben werden)
  4. Vorstellen auf hartem Boden

Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Manipulation an Haaren, die funktionaler Teil von Organen sind (z.B. Tasthaare) oder besondere Schutzfunktionen haben (z.B. Haare in den Ohrmuscheln) ohne veterinärmedizinische Indikatoren tierschutzwidrig sind. Pferde mit diesen Manipulationen an den Haaren sind nicht startberechtigt.

Achtung! Impfpflichten:    Die Hengste müssen bei Auftrieb einen vollständigen Impfschutz gegen Influenza gemäß LPO aufweisen! Bitte beachten Sie, dass bei den DSP-Hengsttagen 2026 eine Herpes-Impfpflicht besteht.

Zur Vorauswahl nicht zugelassen sind Hengste, denen eine Dopingsubstanz oder ein verbotenes Arzneimittel gemäß den Listen und Durchführungsbestimmungen der jeweils gültigen LPO (Teil C Rechtsordnung – FN Anti-Doping- und Medikationskontroll-Regeln für den Pferdesport - ADMR) verabreicht oder zur Beeinflussung der Leistung, Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft irgendein Eingriff oder eine Manipulation vorgenommen wurde unabhängig vom Verursacher/ Verschuldner. Die Bewertungskommission ist berechtigt, jederzeit Medikationskontrollen anzuordnen. Es werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.

Die Vorgaben der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) sind einzuhalten. Für jedes Pferd muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.

Mit Abgabe der Nennung werden die Bestimmungen dieser Ausschreibung als bindend anerkannt, den Anweisungen des Veranstalters und den jeweiligen Beauftragten ist Folge zu leisten. Mit der Nennung stimmt der Aussteller der Speicherung, Verwendung, Weitergabe und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten für Verbandszwecke in Bezug auf diese Veranstaltung automatisch verbindlich zu.

Bei Zulassung muss der/die Beschicker/Besitzergemeinschaft Mitgliedbeim PZV Sachsen-Thüringen e.V. sein.
Eine Mitgliedschaft in einem weiteren DSP-Verband genügt nicht.

Wer seinen Hengst bereits vor der Vorauswahl röntgen lassen möchte, wendet sich bitte an einen der DSP-Partnertierärzte. Ihnen liegen alle Informationen vor.

Röntgenbilder für die DSP-Hengsttage 2026 dürfen nicht vor dem 21. Oktober 2025 erstellt worden sein. Es sind nur tierärztliche Untersuchungen der DSP-Partnertierärzte zulässig. Diesen Praxen liegen auch die Untersuchungsunterlagen vor. Die Liste der Tierärzte finden Sie auf https://www.deutsches-sportpferd.de/hengsttage-2023/dsp-partnertieraerzte-1

Die Röntgenbilder müssen für die finale Zulassung bis zum 14. November 2025 an die Praxis Dr. Wolf-Dieter Wagner gesandt werden (weitere Informationen hierzu erhalten Sie von der DSP Deutsches Sportpferd GmbH). 

Das Freispringen der Dressurhengste, welches auf den Auswahlterminen nicht zum Programm gehört, wird weiterhin auf den DSP-Hengsttagen zum Pflichtprogramm zählen.

 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts.

Die Förderung erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.