Pferdezucht in Sachsen & Thüringen

Skip to Content

Offene Krumker Kaltblutkörung 04. November 2023

Ausschreibung

Veranstalter:
Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e. V.
Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V.
Stammbuch für Kaltblutpferde Niedersachsen e.V.
Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Datum:      Samstag, 4. November 2023

Ort:           Krumke über Osterburg   

Nennungen schriftlich an:
Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V., Geschäftsstelle Moritzburg
Käthe-Kollwitz-Platz 2
01468 Moritzburg
Fax: 035207/89640
Email: mende(at)pzvst.de

Nennungsschluss:   9. Oktober 2023

Wenn eine Vorstellung des Hengstes durch Jungzüchter gewünscht wird, dann ist dies bei der Nennung anzugeben.
Mit der Nennung stimmt der Aussteller der Speicherung, Verwendung, Weitergabe und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten für Verbandszwecke in Bezug auf diese Veranstaltung automatisch verbindlich zu.

Anmeldegebühr: 20,00  EUR

Auftriebsgebühr: 60,00 EUR

Zugelassen: sind 2- und 3-jährige Hengste aller Kaltblutrassen mit Abstammungsnachweis einer anerkannten Züchtervereinigung sowie ältere noch nicht gekörte Hengste mit dem Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Leistungsprüfung gemäß ZVO. Die Anmeldung erfolgt schriftlich formlos mit Kopie des Abstammungsnachweises mit mind. 4 Generationen Abstammung/ Eigentumsurkunde.
Zusätzlich muss beim Rheinisch-Deutschen Kaltblut ab dem Körjahrgang 2020 das Ergebnis eines PSSM1 -Tests zur Anmeldung vorgelegt werden. Das Ergebnis ist unabhängig einer Körzulassung und hat keinen Einfluss auf das Körurteil bzw. die Prämierung.
Sofern die Haarproben seitens der Züchter/ Beschicker selbst und nicht durch einen beauftragten Tierarzt oder Zuchtverband gezogen und anschließend eingeschickt wurden, werden die gekörten Hengste im Nachgang der Körung erneut auf Trägerschaft des PSSM1-Gens durch den Zuchtverband getestet und der Test dem Züchter/ Beschicker in Rechnung gestellt.

Hinweis:
Hengste ohne Nachweis der väterlichen u. mütterlichen Abstammung mittels DNA-Analyse können nicht in das Hengstbuch eingetragen werden.

Bereits gekörte Hengste zur Eintragung:
Die Anmeldung zur Eintragung bereits gekörter Hengste erfolgt schriftlich formlos mit Kopie des Abstammungsnachweises mit mindestens 4 Generationen Abstammung/ Eigentumsurkunde, des Ergebnisses der Abstammungsüberprüfung und dem Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Leistungsprüfung gemäß ZVO (außer bei Junghengsten).

Vorläufiger Zeitplan:
          10.00 Uhr Pflastermusterung
          anschl. Freilaufen u. Schrittringe
          anschl. Schaubilder
          ca. 14.00 Uhr  Dreiecksvorstellung
          anschl. Schrittringe u. Ergebnisbekanntgabe
          Abschluss: Prämierung u. Auswahl Siegerhengste

Meldungen zur Teilnahme am Schauprogramm formlos unter Angabe von Art und Dauer der Vorstellung.