Mitteldeutsche Frühjahrskörung Neustadt (Dosse) am 07.01.2025
Ausschreibung Mitteldeutsche Körung 2026 der Pony- und Spezialrassen in Neustadt (Dosse)
im Rahmen des Schaufenster der Besten und des CSI Neustadt (D.)
Termin: Mittwoch, den 07. Januar 2026
Veranstaltungsort: Neustadt (Dosse)
Nennungsschluss: 01.12.2025
Zulassungsbedingungen: Hengste die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen und altersgerecht entwickelt und bei den Sportponyrassen vor dem 07.06.2023 geboren sind den Robustponyrassen, vor dem 07.07.2023 geboren sind (Ausnahmen nur mit fachtierärztlichem Attest, dass der Hengst den Anforderungen entsprechend entwickelt ist)
- Hengste aller durch den Verband betreuten Rassen mit Abstammungsnachweis einer anerkannten Züchtervereinigung
- Nachweis der väterlichen u. mütterlichen Abstammung mittels DNA-Analyse
- laut ZVO nötige rassespezifische Gentests u. tierärztliche Untersuchungen
- Aussteller ist Mitglied eines DSP-Verbandes
Nennungen schriftl. an: Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V., Geschäftsstelle Moritzburg, Käthe-Kollwitz-Platz 2, 01468 Moritzburg, Fax: 035207/89640, Email: mende@pzvst.de
Mit Abgabe der Nennung werden die Bestimmungen dieser Ausschreibung als bindend anerkannt, den Anweisungen des Veranstalters und den jeweiligen Beauftragten ist Folge zu leisten. Mit der Nennung stimmt der Aussteller der Speicherung, Verwendung, Weitergabe und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten für Verbandszwecke in Bezug auf diese Veranstaltung automatisch verbindlich zu.
Anmeldegebühr:
Pferde der DSP Verbände 20,-€
Pferde anderer Zuchtgebiete 50,-€
Nichtmitglieder, sowie Nennung nach Nennungsschluss doppelte Gebühr.
Gebühr bei Anlieferung (Körgebühr/ Auftriebsgebühr):
Pferde der DSP Verbände 50,-€
Pferde anderer Zuchtgebiete 100,-€
Veranstaltungsumlage 80,-€
Vorlage bei Nennung:
- Anmeldeformular (im Internet)
- mit verbindlicher Angabe zum Aussteller
- mit Angabe zum Standort / Ausbildungsstall des Hengstes
- Kopie des Abstammungsnachweises, gegebenenfalls der DNA-Abstammungsanalyse u. HLP bei älteren Hengste
Veterinärbedingungen: Gültige Influenzaimpfung, die Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Zum Auftrieb dürfen nur Pferde aus Betrieben, Herkunftsbeständen und Gebieten kommen, die nicht wegen akuter Tierseuchen gesperrt sind. Die gültigen Leitlinien für Tierschutz im Pferdesport sind in der Vorbereitung und Vorstellung der Hengste maßgebend.

