Pferdezucht in Sachsen & Thüringen

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Qualitätsvolle Dressurfohlen gesucht!

 

AUSSCHREIBUNG Vorauswahl „Görlitzer Glanzstücke“

Teilnahmeberechtigt:

Zugelassen sind Stut- und Hengstfohlen des Geburtsjahrganges 2025, die mindestens 3 Wochen alt sind und mit einer Lebensnummer aus den Zuchtgebieten des PZVST versehen sind. Es können nur Fohlen zugelassen werden, die im höchsten Zuchtbuch eingetragen bzw. eintragungsfähig sind. Es werden keine geschorenen Fohlen zugelassen. Die tierschutzrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten (Tasthaare, Haare in den Ohrmuscheln).

Für die Veranstaltung „Görlitzer Glanzstücke“ am 16./17. August 2025 auf dem Rosenhof Görlitz werden acht dressurbetont gezogene, qualitätsvolle Fohlen gesucht, welche zu dieser Verkaufsveranstaltung im freien Verkauf veräußert werden sollen.

Termin:                       Freitag, der 11.07.2025 – 11:30 Uhr – Landgestüt Moritzburg

                                    (Startlisten wird vorher unter www.pzvst.de veröffentlicht)
 

Vorbesichtigungs-/ Foto-/ Videotermin

Für jedes Fohlen werden anlässlich des Vorauswahltermins Foto- und Videoaufnahmen gemacht. Anlässlich der Foto- und Videotermine ist von Vorführern und Peitschenführern deshalb folgende Kleidung zu tragen: weiße Hose, Verbands-Shirt, festes Schuhwerk. Alle Stuten und Fohlen müssen eingeflochten und in gutem Pflegezustand vorgestellt werden.

Nennungen:

Interessierte Züchter melden ihre Fohlen in der Geschäftsstelle Moritzburg des PZV Sachsen-Thüringen e. V. bei Anne Vogel: vogel(at)pzvst.de zur Vorbesichtigung an. Der PZVST entscheidet nach dem Vorauswahltermin über die Zulassung der Fohlen zur Verkaufsveranstaltung mit freiem Verkauf. Mit der Nennung stimmt der Aussteller der Speicherung, Verwendung, Weitergabe und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten für Verbandszwecke in Bezug auf diese Veranstaltung automatisch verbindlich zu.

Nennschluss:                01.07.2025

Nenngeld:  80,00 € je Fohlen Die Gebühr ist vor Ort in bar zu begleichen.

Video 50,00 € je Fohlen (im Nachgang der Veranstaltung zu erhalten, wenn das Fohlen nicht zur Verkaufsveranstaltung zugelassen wurde).

Bei Anmeldungen nach dem Nennungsschluss wird das doppelte Nenngeld fällig!

Veterinärbedingungen/ Haftung:

Die Mutterstuten müssen Influenza geimpft, gesund und aus einem ansteckungsfreien Bestand kommen. Der Pferdepass mit eingetragenen Impfungen ist vorzulegen. Weitere veterinärbehördliche Bedingungen werden den Beschickern in Abhängigkeit der Tierseuchenlage mitgeteilt.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Während der gesamten Veranstaltung bleibt der Besitzer Tierhalter im Sinne des § 834 BGB. Die Pferde müssen ausreichend Haftpflicht versichert sein. Der Besitzer haftet uneingeschränkt nach § 833 BGB.