Pferdezucht in Sachsen & Thüringen

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23. Sächsisch-Thüringisches Freispringchampionat Mühlberg am 5. April 2025


Anmeldeformular
Ausschreibung
 

Ausschreibung 23. Sächsisch-Thüringisches Freispringchampionat Mühlberg 2025

Veranstalter: Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V.

Teilnahmeberechtigt:
Drei- und vierjährige Deutsche Sportpferde, Ponys, (Stockmaß > 138cm) Haflinger und Edelbluthaflinger mit süddt. Zuchtpapier (Sachsen-Thüringen, Brandenburg-Anhalt, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz-Saar, Hessen (Pony)) in folgenden Abteilungen:
1. dreijährige Ponys und Haflinger/ Edelbluthaflinger
2. vier- und fünfjährige Ponys und Haflinger/ Edelbluthaflinger
3. dreijährige DSP
4. vierjährige DSP
Reitpferde, Ponys, Haflinger und Edelbluthaflinger mit einem Zuchtpapier eines anderen Verbandes kann außerhalb der Platzierung teilnehmen.

Wichtig: Pferde/ Ponys müssen am Tag der Veranstaltung den 32. Lebensmonat (vor 1. August 2022 geboren) vollendet haben.
Termin: Samstag, 5. April 2025 10.00 Uhr Reitanlage Schack, Gothaer Straße 37, 99869 Drei Gleichen OT Mühlberg

Nennungen:
Die Nennungen erfolgen schriftlich, mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular per E – Mail an:
Melanie Haupt (haupt@pzvst.de) oder per Fax an 03643/248815.
Die Startreihenfolge für die Veranstaltung ist ab dem 03.04.2025 online unter www.pzvst.de.
Mit der Nennung stimmt der Aussteller der Speicherung, Verwendung, Weitergabe und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten für Verbandszwecke in Bezug auf diese Veranstaltung, automatisch, verbindlich zu.

Nennschluss: 30. März 2025
Nenngeld:
Mit Abgabe der Nennung wird in jedem Fall ein Nenngeld pro Pferd/ Pony fällig:
- 30 € für DSP und Ponys mit AGS Zuchtpapier
- 50 € für weitere Reitpferderassen und Ponys anderer Verbände
- bei verspäteter Nennung 60 €

Boxengeld:
Boxen stehen nach vorheriger Anmeldung zur Verfügung. Kosten: 15,-€ pro Tag inkl. Heu und Stroh
Anforderungen:
- Sprungreihe mit drei Hindernissen auf der linken Hand, Einsprung, dann kleiner Oxer, Aussprung als Oxer, dazwischen jeweils ein Galoppsprung
- Höhe des Aussprungs bei Dreijährigen max. 1,30m, bei Vierjährigen max. 1,40m, bei Ponys entsprechend 10 cm weniger
- Veränderung der Abmessungen nach Weisung der Richter, der Aussprung kann bei entsprechender Veranlagung weiter erhöht werden
- Die Vorstellung der Pferde erfolgt eingeflochten, auf Trense, vorn mit Gamaschen oder Bandagen, hinten max. Streichkappen
(gemäß LPO,§ 70, Abs.C, Pkt.II.2.).
- Die Vorführer/ Peitschenführer tragen dunkle Hose und Verbandspullover. (Verbandspullover für den Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen sind bei der Firma Büttner Dresden, Tel. 0351/43845300 oder im Shop: shop.tom-buettner.de/reiter/zuchtverband-shop/ käuflich zu erwerben.)
- Für das Heranführen der Pferde an die Sprungreihe, sowie das Einfangen der Pferde ist jeder Beschicker selbst verantwortlich (pro Pferd dürfen 2 Vorführer mit in die Bahn – Peitschenführer werden vom Veranstalter gestellt).
- Um einen zügigen Ablauf zu gewährleisten, sind die Pferde im ersten Durchgang freilaufend in die Sprungreihe zu leiten, danach von den Vorführern abwechselnd im Trab in die Sprungreihe zu führen und am Ende der Reihe aufzunehmen.

Bewertung:
Bewertet werden Galopp, Vermögen und Technik. Die Endpunktzahl ergibt sich durch die Wertung 1:2:2 (Galopp: Vermögen: Technik).
Die Bewertung erfolgt durch erfahrene Zuchtrichter bzw. Springreiter, die jedes Pferd auch kommentieren.
Der Nachweis der Teilnahme bzw. Platzierung wird im Pferdepass eingetragen. Platziert wird jeweils ein Drittel der Starter einer Abteilung. Ein Fotograf wird vor Ort sein.

Besondere Bestimmungen:
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung unter besonderen Umständen ausfallen zu lassen.
- Der Veranstalter lehnt jede Verantwortung, für Unfälle oder Krankheiten ab, die Besitzern von Pferden, Reitern, Pferdepflegern, Zuschauern oder Pferden während der Veranstaltung zustoßen können; desgleichen jede Verantwortung für Diebstähle, Feuer und Schäden, die aus der Haltung eines Pferdes entstehen oder sonstigen Vorfällen.
- Der Beschicker muss für das teilnehmende Pferd eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.
- Impfbestimmungen gelten gemäß LPO.
- Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Hundebesitzer dem Veranstalter für evtl. entstandene Schäden und Kosten.
- Kopfnummern sind selbst mitzubringen und nur auf der rechten Seite des Pferdes zu befestigen.
- Die zulässige Ausrüstung unterliegt den aktuellen LPO-Bestimmungen!