Mitteldeutsche Herbstkörung
Ausschreibung
Veranstalter: Pferdezuchtverbände Brandenburg-Anhalt und Sachsen-Thüringen
Termin:Samstag, den 19.11.2022
Veranstaltungsort: Gestüt Radegast/Prussendorf in 06780 Prussendorf über Zörbig
Nennungsschluss: 14.10.2022
Zulassungsbedingungen: zulassungsfähig sind Hengste, die altersgerecht entwickelt und
- Hengste der Reitpferderassen, die vor dem 01.03.2020 geboren sind
- Hengste der Sportponyrassen, die vor dem 01.05.2020 geboren sind
- Hengste der Robustponyrassen, die vor dem 19.05.2020 geboren sind
- Hengste aller durch die veranstaltenden Verbände betreuten Rassen mit Abstammungsnachweis einer anerkannten Züchtervereinigung
- Nachweis der väterlichen u. mütterlichen Abstammung mittels Gen-Analyse
- Laut ZVO nötige rassespezifische Gentests u. tierärztliche Untersuchungen
- Aussteller ist Mitglied eines DSP-Mitgliedsverbandes
Nennungen schriftl. an: PZV Brandenburg-Anhalt e.V. – Zuchtleitung, Uenglinger Str. 54, 39576 Stendal, petra.noerenberg@pzvba.de
Anmeldegebühr: PKS Körung DSP Körung
Pferde der DSP Verbände 20,-€ 50,-€
Pferde anderer Zuchtgebiete 50,-€ 150,-€
Die Anmeldegebühr ist bei Nennung fällig.
Gebühr bei Anlieferung (Körgebühr/ Auftriebsgebühr):
Pferde der DSP Verbände 50,-€ 100,-€
Pferde anderer Zuchtgebiete 100,-€ 200,-€
Vorlage bei Nennung:
- Anmeldeformular (im Internet unter Service)
- Verbindliche Angabe zum Aussteller
- Kopie des Pedigrees mit vier Generationen
- Ergebnis der Abstammungsüberprüfung (Reitpony unbedingt über PZV BBG-Anhalt in Stendal einreichen)
- bei älteren Hengsten ggf. HLP-Ergebnis
- Ausbildungsstall, Vorbereiter des Hengstes
- Zur Eintragung (bereits gekörte Hengste) – Nachweis des Körortes sowie der LP (je nach Zuchtprogramm)
Die Körung umfasst die Vorstellung auf festem Boden, Freilaufen/Freispringen, Trab an der Hand, Schrittring mit anschl. Ergebnisbekanntgabe.
Boxen: Boxen können in begrenztem Umfang zum Preis von 30 EUR im Gestüt Radegast/ Prussendorf zur Verfügung gestellt werden. Die Boxenbestellung erfolgt unter: 034956/394088
Veterinärbedingungen: Gültige Influenzaimpfung, die Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Zum Auftrieb dürfen nur Pferde aus Betrieben, Herkunftsbeständen und Gebieten kommen, die nicht wegen akuter Tierseuchen gesperrt sind.
Besondere Bestimmungen: Teilnahme und Unterbringung der Pferde auf eigene Gefahr. Während der gesamten Veranstaltung bleiben Besitzer Tierhüter i.S.d. BGB. Veranstalter und Richter schließen, soweit gesetzlich zulässig jede Haftung aus.