Offene Mitteldeutsche Körung – Deutsches Sportpferd
Ausschreibung
Offene Mitteldeutsche Körung – Deutsches Sportpferd
der Pferdezuchtverbände Brandenburg-Anhalt und Sachsen-Thüringen
Termin: | Fr. 26.03.2021 Deutsches Sportpferd |
Veranstaltungsort: | Gestüt Radegast/Prussendorf in 06780 Prussendorf (über Zörbig) |
Nennungsschluss: | 19.02.2021 |
Nennungen: | sind schriftlich über Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V., Geschäftsstelle Moritzburg, Käthe-Kollwitz-Platz 2, 01468 Moritzburg, Tel.: 035207/89634, Fax: 035207/89640, E-Mail: mende@pzvst.de zu melden. Mit der Nennung stimmt der Aussteller der Speicherung, Verwendung, Weitergabe und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten für Verbandszwecke in Bezug auf diese Veranstaltung automatisch verbindlich zu. |
Anmeldegebühr/Nenngeld: | Pferde der AGS Verbände 25,- € Pferde anderer Zuchtgebiete 50,- € |
Gebühr bei Anlieferung: | Pferde der AGS-Verbände 100,- € Pferde anderer Zuchtgebiete 200,- € |
Vorlage bei Nennung: | Kopie des Pedigrees mit 4 Generationen, bei Hengsten anderer Zuchtgebiete ist die Abstammung über 5 Generationen nachzuweisen (Stutbuchausdruck) |
Erstkörung: | Vorlage Röntgenbilder und der Protokolle der klinischen und röntgenologischen fachtierärztlichen Untersuchung entsprechend den Empfehlungen zu veterinärmedizinischen Untersuchungen bei Hengsten |
Eintragung: |
|
Hinweis: | Hengste ohne Nachweis der väterlichen u. mütterlichen Abstammung mittels DNA-Analyse können nicht in das Hengstbuch eingetragen werden. |
Vorstellung der Hengste: | Die Hengste werden an der Hand, im Freilaufen und im Freispringen gemustert. |
Boxen: | Boxen können in begrenztem Umfang zum Preis von 30 EUR im Gestüt Radegast/Prussendorf zur Verfügung gestellt werden. |
Veterinärbedingungen: | Gültige Influenzaimpfung, die Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Zum Auftrieb dürfen nur Pferde aus Betrieben, Herkunftsbeständen und Gebieten kommen, die nicht wegen akuter Tierseuchen gesperrt sind. |
Besondere Bestimmungen: | Der Aussteller des Pferdes muss Mitglied beim zulassenden Zuchtverband sein. Teilnahme u. Unterbringung der Pferde auf eigene Gefahr. Während der gesamten Veranstaltung bleiben Besitzer Tierhüter i.S.d. BGB. Veranstalter u. Richter schließen, soweit gesetzlich zulässig jede Haftung aus. |
Aufgrund der aktuellen Sars-Cov-2-Problematik gelten die zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung geltenden Vorschriften und Hygieneregelungen der vor Ort geltenden Corona-Verordnungen.