Pferdezucht in Sachsen & Thüringen

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Fohlenschauen 2024

Registrier- und Servicetermine Herbst

Fohlenschauen Zuchtbezirk Sachsen

Fohlenschauen Zuchtbezirk Thüringen

Folgende Bestimmungen sind zwingend zu beachten und zu befolgen: Fohlen müssen mindestens 7 Tage alt sein !

  • Zwingende Anmeldung bis 7 Tage vor der Veranstaltung
  • Anlieferung der Fohlen laut Startliste, max. 30 min vor Startzeit anreisen (Startliste 1-2 Tage vor der Veranstaltung auf der Internetseite)

Ablauf der Nachzuchtbewertung

Den nachfolgenden Tabellen können Sie die Termine der in diesem Jahr in den Zuchtbezirken Thüringen und Sachsen stattfindenden Fohlenschauen 2023 entnehmen. Terminänderungen können in Ausnahmefällen noch möglich sein.

Anmeldung:
Eine Anmeldung der Fohlen ist unbedingt spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung notwendig! Die Anmeldung erfolgt immer an die jeweilige Geschäftsstelle des PZV Sachsen-Thüringen.
Die Voranmeldung zu den Nachzuchtbewertungen erfolgt möglichst in schriftlicher Form, mindestens aber telefonisch mit folgenden Angaben:

  1. Name und Adresse des Besitzers
  2. Angaben zum Fohlen: Rasse u. Geschlecht, Geburtsdatum, Vater und Mutter mit Lebensnummer, Muttervater.

Mit der Nennung stimmt der Aussteller der Speicherung, Verwendung, Weitergabe und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten für Verbandszwecke in Bezug auf diese Veranstaltung automatisch verbindlich zu.

Ablauf der Veranstaltungen/ erforderliche Zuchtunterlagen:

  • Unmittelbar und rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn muss sich jeder Züchter vor Ort in der Meldestelle bzw. bei der zuständigen Kollegin der Geschäftsstelle anmelden.
  • Vorzulegen ist die vollständig ausgefüllte Fohlenmeldung (weißes Original), sofern diese nicht vorher an die Geschäftsstelle gesandt wurde und/ oder die beim Züchter verbliebene oder mindestens der ausgefüllte Deckschein!
  • Bitte achten Sie darauf, dass die Zuchtunterlagen vollständig und aktualisiert sind (sowohl bei Stuten, als auch bei Fohlen). Bei erfolgten Besitzwechseln sind entweder ein Kaufvertrag oder eine Kaufmitteilung erforderlich! Die Papiere der Stute sind mitzuführen.
  • Bei der Anmeldung vor Ort beachten Sie bitte auch den zeitlichen Ablauf der Veranstaltung. Die Fohlen, die nach Zeitplan zuerst aufgetrieben werden, sollten unbedingt auch als erste angemeldet werden.
  • Bitte beachten, Ablauf gilt für alle Fohlenschauen im Zuchtbezirk Sachsen und im Zuchtbezirk Thüringen!
    1. Nach der Anmeldung erfolgt die Bewertung der Fohlen.
    2. Danach werden die Fohlen durch einen Verbandsmitarbeiter registriert (Erstellung der Grafik, setzen eines Transponders)
  • Außerdem verweisen wir alle Züchter auf die Schauordnung des Verbandes.

Vorstellung von Jährlingsfohlen:
Fohlen, die nicht im Geburtsjahr und im Beisein der Mutter identifiziert werden können, benötigen eine Abstammungsüberprüfung. Auf die Einhaltung der in der Zuchtbuchordnung festgeschriebenen Regelung weisen wir ausdrücklich hin. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie in den Geschäftsstellen des Verbandes. Bei weiteren Rückfragen setzen Sie sich mit Ihrer Tierseuchenkasse in Verbindung.

Veterinärrechtliche Bestimmungen:
Es dürfen grundsätzlich nur Tiere aufgetrieben werden, die keine sichtbaren Störungen des Allgemeinbefindens aufweisen und aus tierseuchenfreien Herkunftsbeständen stammen. Bei Stuten muss der Impfschutz gegen Influenzavirusinfektionen entsprechend dokumentiert und nachweisbar sein. Alle Stuten müssen mindestens die Grundimmunisierung (zwei Impfungen im Abstand von mindestens 4 bis höchstens 8 Wochen) nachweisen können. Der Impfschutz gegen Herpes und Wundstarrkrampf wird empfohlen. Impfbestimmungen gelten gemäß LPO. Der Beschicker muss für das Pferd eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Tierhalternummer

Wir bitten alle Züchter im Vorfeld der Fohlenschauen ihre Tierhalternummer beim zuständigen Veterinäramt auf den Betriebstyp „Pferdehalter“ überprüfen zu lassen! Bei Fragen wenden Sie sich bitten an die jeweilige Geschäftsstelle des PZV Sachsen-Thüringen.