Pferdezucht in Sachsen & Thüringen

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Stutbucheintragungen 2024

Stuten aller Rassen können zu den nachfolgend genannten Terminen zur Eintragung in die Zuchtbücher vorgestellt werden. Das Mindestalter für eine Eintragung ins Zuchtbuch beträgt drei Jahre. Um den zügigen und reibungslosen Ablauf der Anmeldung vor Ort zu sichern, bitten wir darauf zu achten, dass die Unterlagen vollständig sind (Pferdepass/ Eigentumsurkunde und/oder Abstammungsnachweis, bei Besitzwechsel Kaufverträge oder Kaufmitteilungen etc.).

Stutbucheintragungen in Sachsen

Stutbucheintragungen in Thüringen

 

Anmeldung:Die Stuten müssen spätestens 7 Tage  vor der Veranstaltung in den Geschäftsstellen des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen e. V. Moritzburg, Weimar oder über PferdezuchtOnline angemeldet sein. Die Anmeldung erfolgt möglichst in schriftlicher Form, mindestens aber telefonisch mit folgenden Angaben und/ oder unter Verwendung des Anmeldeformulars in der April-Ausgabe.
1.    Name und Adresse des Besitzers, Tierhalternummer
2.    Angaben zur Stute: Rasse, Lebensnummer, Geburtsdatum, Vater (Name und Lebensnummer), Mutter (Name und Lebensnummer) und Muttervater.
 Mit der Nennung stimmt der Aussteller der Speicherung, Verwendung, Weitergabe und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten für Verbandszwecke in Bezug auf diese Veranstaltung automatisch verbindlich zu.
 Für Stuten aller Rassen gilt die Vorstellung auf dem Dreieck und im Freilaufen. Deshalb finden Stuteneintragungen ausschließlich an Standorten mit Reithallen statt!
Veterinärrechtliche
Bestimmungen:
Es dürfen grundsätzlich nur Tiere aufgetrieben werden, die keine sichtbaren Störungen des Allgemeinbefindens aufweisen und aus tierseuchenfreien Herkunftsbeständen stammen. Bei Stuten muss der Impfschutz gegen Influenzavirusinfektionen entsprechend dokumentiert und nachweisbar sein. Alle Stuten müssen mindestens die Grundimmunisierung (zwei Impfungen im Abstand von mindestens 4 bis höchstens 8 Wochen) nachweisen können. Der Impfschutz gegen Herpes und Wundstarrkrampf wird empfohlen. Impfbestimmungen gelten gemäß LPO. Der Beschicker muss für das Pferd eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.