Pferdezucht in Sachsen & Thüringen

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Hengstleistungsprüfungen der Rasse Deutsches Sportpferd

Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports, nach den Besonderen Bestimmungen gemäß Nummer 18 der ZBO sowie nach den HLP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten der deutschen Reitpferdezuchten (Anlage 2) durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stations- oder Turniersportprüfung bzw. als Kombination aus Veranlagungs- und Stationsprüfung oder als Kombination aus Veranlagungs- und Turniersportprüfung durchgeführt werden. Für Stationsprüfungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen der HLP-Richtlinie für Leistungsprüfungen von Hengsten der deutschen Reitpferdezuchten (Anlage 2) verbindlich.

14-tägige Veranlagungsprüfung von Hengsten der Deutschen Reitpferdezuchten

Diese Veranlagungsprüfung auf Station wird als ununterbrochener Durchgang über einen Zeitraum von 14 Tagen durchgeführt und gemäß den HLP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten der deutschen Reitpferdezuchten (Anlage 2) sowie in Anlehnung an die BMEL-Leitlinien für die Veranlagungsprüfung von Hengsten der deutschen Reitpferdezuchten durchgeführt. Für diese Veranlagungsprüfung gelten verbindlich die Besonderen Bestimmungen für Stationsprüfungen sowie die Besonderen Bestimmungen für die 14-tägige Veranlagungsprüfung von Hengsten der Deutschen Reitpferdezuchten der HLP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengste der deutschen Reitpferdezuchten (Anlage 2).

50-tägige Leistungsprüfung von Hengsten der Deutschen Reitpferdezuchten

Diese Stationsprüfung wird als ununterbrochener Durchgang über einen Zeitraum von mindestens 50 Tagen durchgeführt und gemäß den HLP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten der deutschen Reitpferdezuchten (Anlage 2) durchgeführt. Für diese Stationsprüfung gelten verbindlich die Besonderen Bestimmungen für Stationsprüfungen sowie die Besonderen Bestimmungen für die 50-tägige Leistungsprüfung von Hengsten der Deutschen Reitpferdezuchten der HLP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten (Anlage 2).

Sportprüfungen für Hengste der Deutschen Reitpferdezuchten

Die Sportprüfungen sind ergänzend zur 14-tägigen Veranlagungsprüfung gemäß 11.3.1.1 dieses Zuchtprogramms zu absolvieren und haben eine Dauer von drei Tagen. Die Hengste sind verpflichtet, sowohl vier- als auch fünfjährig je einmal an einer von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) ausgeschriebenen und durchgeführten Sportprüfung, speziell für Hengste, an unterschiedlichen Standorten teilzunehmen. Die Sportprüfungen werden für dressurbetonte, springbetonte und vielseitig veranlagte Hengste angeboten und mit entsprechenden Schwerpunkten durchgeführt. Die Hengste werden sowohl von ihren eigenen Reitern als auch von einem Fremdreiter in unterschiedlichen Prüfungsteilen vorgestellt und bewertet (Anlage 2).

Turniersportprüfung

Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn die Hengste Erfolge in Eigenleistungsprüfungen im Turniersport nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit durchgeführt. Für Hengste der Populationen des Deutschen Reitpferdes werden folgende Turniersportergebnisse (nach § 38 (2) LPO registrierte Platzierung) berücksichtigt:

  • die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Springen der Kl. S* oder
  • die 3malige Platzierung mindestens in Springen Kl. S** oder
  • die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Dressur der Kl. S oder
  • die 3malige Platzierung mindestens in Dressur Kl. S - Intermediaire II oder
  • die 3malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in der Vielseitigkeit CCI*/CIC** (bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVL/VM) oder
  • die 3malige Platzierung mindestens in der Vielseitigkeit CCI**/CIC***(bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVM/VS) oder
  • eine Teilnahme im Finale beim Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes oder
  • eine Teilnahme im Finale bei der Weltmeisterschaft der Jungen Dressur- oder Springpferde oder
  • eine Rangierung in der ersten Hälfte des Finales bei der Weltmeisterschaft der Jungen Vielseitigkeitspferde oder
  • in Kombination mit einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung gemäß 11.3.1.1 dieses Zuchtprogramms (ab Prüfungsjahrgang 2016) bzw. einer 30-tägigen Veranlagungsprüfung (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015)
    • der Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des fünfjährigen Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes oder
    • der Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des sechsjährigen Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts.

Die Förderung erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.