Pferdezucht in Sachsen & Thüringen

Skip to Content

Leistungsprüfung

Leistungsprüfung ist die Erfassung und Bewertung von äußerlich feststellbaren Leistungen. Sie bilden die Grundvoraussetzungen für eine effektive Selektion und für den Zuchtfortschritt.  Durch die Leistungsprüfung werden wichtige Informationen über die im Zuchtziel definierten Merkmale eines Zuchtpferdes gesammelt. Die rassespezifischen Anforderungen sind in den Zuchtprogrammen der einzelnen Rassen der Zuchtverbandsordnung des Pferdezuchtverbandes zu finden.

Die Pferde werden dabei je nach Verwendungszweck unter dem Reiter und/oder vor dem Wagen vorgestellt. Dadurch kann das Pferd von der Bewertungskommission in der jeweiligen Verwendung eingeschätzt werden. Stärken und eventuelle Schwächen eines Pferdes werden durch die Leistungsprüfung besser dargestellt und präzisiert. Die Leistungsprüfung bietet somit eine Grundlage für eine optimale Anpaarung und Zucht.

Die Ergebnisse von Leistungsprüfungen liefern neben den Daten für züchterische Maßnahmen auch wertvolle Informationen für die weitere Verwendung (Eignung), zum Beispiel einer Spezialveranlagung eines Pferdes. Die abgelegte Leistungsprüfung ist neben Erfüllung weiterer Kriterien Voraussetzung zur Erlangung des Titels „Staats- oder Verbandsprämienstute“.

Bei den Rassen Haflinger/ Edelbluthaflinger und Schweres Warmblut ist zusätzlich zu beachten, dass der Leistungsnachweis bei Zuchtstuten eine Grundvoraussetzung dafür bildet, dass ihre männlichen Nachkommen für eine Körung zugelassen werden können. Die verschiedenen Möglichkeiten eine Leistungsprüfung abzulegen sind die Stationsprüfung, die Feldprüfung oder die Turniersportprüfung.

Leistungsprüfung auf Station

Die Stationsprüfung für Stuten wird wie der Name schon sagt auf einer Prüfstation im Rahmen eines 14- oder 21-Tage-Tests durchgeführt. Die Vorteile dieser Art von Prüfung ist, dass die Pferde sich während der Zeit an die Station gewöhnen können und Umwelteinflüsse dadurch stark reduziert werden. Weiterhin werden die Pferde durch die Vorprüfungsleiter während des gesamten Prüfzeitraumes beobachtet und bewertet, wodurch eine mehrmalige Leistungserfassung ermöglicht wird. Zusätzlich zur Bewertung in der Vorprüfung erfolgt eine erneute Beurteilung durch eine separate Richterkommission im Abschlusstest. Ein weiterer Vorteil der Stationsprüfung kann die Erfassung von Interieureigenschaften sein.

Nachteile dieser Prüfungsart können die begrenzte Prüfplatzkapazität, der größere Aufwand und die damit verbundenen höheren Kosten (wobei eine Förderung durch die Freistaaten Sachsen und Thüringen, die beim Pferdezuchtverband zu beantragen ist, möglich) sowie ein erhöhter Infektionsdruck in der Prüfgruppe sein. Weiterhin ist eine andere Nutzung des Tieres während der Dauer der Stationsprüfung nicht möglich.

Leistungsprüfung im Feld

Im Gegensatz dazu ist bei der meist an nur einem Tag durchgeführten Feldprüfung die Prüfplatzkapazität nahezu unbegrenzt und auch kostengünstige Alternative. Diese Prüfungsart ermöglicht durch die kurze Prüfdauer eine durchgängige Nutzung und man erhält eine frühe Information über die Leistung seines Pferdes. Die Pferde sind vom Beschicker selbst vorzustellen. Reit- und Fahrausrüstung und Helfer müssen selbst mitgebracht werden. Nachteile können hier durch die meist unbekannte Umgebung und die damit verbundenen hohen Umwelteffekte entstehen. Dazu gibt es eine nur einmalige Leistungserfassung, wobei die Tagesform des Pferdes sehr entscheidend ist.

Leistungsprüfung durch Turniersportprüfung

Bei dieser Art der Leistungsprüfung gibt es durch die Vielzahl der angebotenen Prüfungen eine hohe und wiederholte Anzahl an Leistungsinformationen. Allerdings sind auch hier hohe Umwelteffekte zu erwarten.

Bei jeder dieser drei Prüfungsformen gilt: Je besser ein Pferd auf die jeweilige Prüfung vorbereitet ist, desto besser sind die Chancen auf gute Noten in der jeweiligen Prüfung!

Anmeldung & Voraussetzungen

Die Anmeldung zu den Stations- und Feldleistungsprüfungen erfolgen schriftlich mit Kopie der Eigentumsurkunde bei den Geschäftstellen des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen, entweder in Thüringen - Weimar oder in Sachsen - Moritzburg. Das Pferd muss gegen Influenza, EHV 1, 4 und Pilze geimpft sein. Außerdem ist ein fachtierärztliches Gesundheitszertifikat, nicht älter als fünf Tage, aus dem hervorgeht, dass das betroffene Pferd sowie sein Herkunftsbestand frei von Zeichen einer auf Pferde übertragbaren ansteckenden Krankheit sind. Die Einhaltung der Veterinärbestimmungen und das Vorhandensein der Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Leistungsprüfung.
Anmeldeschluss für beide Prüfungen ist eine Woche vor Beginn der Prüfung!

Die Termine der Leistungsprüfungen in Sachsen und Thüringen sind auf der Internetseite des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen e.V. veröffentlicht.

Die Anmeldung zur Hengstleistungsprüfung für Reitpferde (30- und 70-Tage-Test) erfolgt nur noch über die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN). Informationen und Voraussetzungen dazu sind unter www.hengstleistungspruefung.de zu finden.

Anforderungen

Die Leistungsanforderungen an Zuchtpferde sind definiert in der Zuchtverbandsordnung der FN und des PZV Sachsen-Thüringen e.V. . 

 

Leistungsprüfungen

Mit Inkrafttreten des neuen Tierzuchtgesetzes am 1. Januar 2014 wurde die Verantwortlichkeit der Durchführung und Organisation der Leistungsprüfungen von staatlicher Seite an die Pferdezuchtverbände übertragen. In diesem Atemzug erschaffene und deutschlandweit einheitliche „Richtlinie für Leistungsprüfungen von Hengsten, Stuten und Wallachen aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen haben die FN-Mitgliedszuchtverbände gemeinsam unter dem Dach der FN erarbeitet.

Allgemeine Informationen zur Absolvierung der Leistungsprüfungen

Ziel der neuen Konzeption ist unter anderem die Optimierung der Zuchtprogramme und die Vereinheitlichung der Prüfungen, damit möglichst viele Pferde gemeinsam unter gleichen Voraussetzungen geprüft werden können. Das neue System soll aussagekräftige, transparente und vergleichbare Ergebnisse liefern.
Grundsätzlich ist das neue Prüfungsangebot umfassender geworden. Insgesamt beinhaltet die LP-Richtlinie elf Stations-, eine Kurz- und zwölf Feldprüfungen. Die in den verschiedenen Zuchtprogrammen der verschiedenen Rassen festgelegten Leistungsprüfungen gemäß der Zuchtverbandsordnung sind auf der Internetseite www.pferd-leistungspruefung.de nachzulesen unter Allgemeine Informationen und dann Bestimmungen Leistungsprüfungen je Rasse. Hier ist explizit aufgeschlüsselt für welche Rasse, welche Möglichkeit der Absolvierung einer Leistungsprüfung besteht. Stuten und Wallache werden dabei nach gleichen Maßstäben geprüft, für die Hengste gelten bekanntermaßen gesonderte Richtlinien. In der oben genannten LP-Richtlinie sind alle Rassen, inklusive Schwere Warmblüter und Kaltblutrassen integriert. Einzige Ausnahme sind die Reitpferde, hier ist eine Richtlinie für das Deutsche Sportpferd gültig, die hier herunterzuladen ist. Die Koordination und Durchführung der Leistungsprüfungen der Reitpferdehengste liegt bereits seit 2011 in den Händen der FN. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über deren Internetseite www.pferd-leistungspruefung.de.

Anmeldung

Alle deutschlandweit angebotenen Prüfungen, sind auf der Internetseite der FN www.pferd-leistungspruefung.de veröffentlicht und mit den entsprechenden anfallenden Gebühren dort hinterlegt. Anmeldeformulare und Ausschreibungen für die in unserem Zuchtgebiet staffindenden Prüfungen finden Sie hier.

Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. - Geschäftsstelle Weimar
Im Boden 1
99428 Weimar-Legefeld
Fax: 03643/248815
E-Mail: leistungspruefung-weimar@pzvst.de

Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. - Geschäftsstelle Moritzburg
Käthe-Kollwitz-Platz 2
01468 Moritzburg
Fax: 035207/89640
E-mail: leistungspruefung-moritzburg@pzvst.de

Für Thüringen und Sachsen sind jeweils eine E-Mail Adresse eingerichtet, an die diverse Anfragen gerichtet und auch die Anmeldungen gesendet werden können. Für Züchter und Beschicker ohne Internet-Zugang werden die entsprechenden Unterlagen auch gern per Post versendet.

Gebühren

Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie wurde seitens der FN auch eine neue Gebührenordnung beschlossen. Wie bereits in den Vorjahren wird eine Prüfgebühr von 50€ je Stationsprüfung erhoben, Feldprüfungen 25€. Die Anmeldegebühren werden für die Stationsprüfungen mit der die Aufwendungen des Verbandes bezüglich der Durchführung für einen 14-Tage-Test 50€ und für einen 21-Tage-Test 100€ Anmeldegebühren fällig. Da jährlich Fördermittel zur Absolvierung der Leistungsprüfungen seitens der beiden Freistaaten zugesagt wurden, und diese neu erhobenen Anmeldegebühren einen erheblichen finanziellen Mehraufwand für die Züchter bedeuten, wurden Möglichkeiten für Züchter und Beschicker mit Wohnsitz in Thüringen bzw. Sachsen eingerichtet, diese ebenfalls in bestimmten Maße zu erstatten. Einzelheiten dazu sind in der jeweiligen Geschäftsstelle zu erfragen.

Die Preise der Prüfstationen variieren je nach zu prüfender Rasse und sind bei diesen zu erfragen.

Prüfungen und Prüfstationen

Im Zuchtbezirk Thüringen gibt es vier Prüfstationen, die mit der Durchführung der Leistungsprüfungen beauftragt sind. So werden auf dem Reiterhof Hörnlein in Oberpörlitz und im Zucht- und Ausbildungsstall Strümpel in Bucha Stuten und Wallache der Reitponys, Reitpferde und Haflinger/ Edelbluthaflinger bzw. Fahrponyhengste geprüft, im Gestüt Käfernburg in Arnstadt Stuten und Wallache der Schweren Warmblüter und Kaltblutrassen, sowie im Haflingergestüt Meura traditionsgemäß Haflinger- und Edelbluthaflinger in den verschiedenen Zuchtrichtungen.

Für den Zuchtbezirk Sachsen werden alle Prüfungen im Landgestüt Moritzburg absolviert. Hier finden Stations- und Feldprüfungen für Stuten und Wallache der Reitpferderassen, Reitponys, Haflinger- und Edelbluthaflinger, Schwere Warmblüter und Kaltblüter statt. Bei den Hengsten werden Prüfungen für Haflinger und Edelbluthaflinger, Schwere Warmblüter und Kaltblüter durchgeführt. Prüfungen für Spezialrassen können auf Anfrage angeboten werden.

Generell absolvieren Stuten und Wallache die in nur einer Zuchtrichtung also Reiten oder Fahren auf Station geprüft werden sollen, einen 14-Tage-Test, bei Reitpferden wird zusätzlich in Sachsen ein 21-Tage-Test angeboten. Bei Stuten und Wallachen die in zwei oder mehr Zuchtrichtungen geprüft auf Station werden, wie z. B. die Schweren Warmblüter im Reiten, Fahren und Ziehen oder die Kaltblüter im Fahren und Ziehen legen einen 21-Tage-Test ab. 

Bei der Anlieferung zu einer Stationsprüfung werden die Pferde einer Einstallungsuntersuchung im Beisein eines Tierarztes und der verantwortlichen Person des Verbandes unterzogen, sowie der Impfstatus überprüft. Die Impfbestimmungen können dabei von Station zu Station variieren und sind bei der jeweiligen Prüfstation zu erfragen. Generell gelten die Impfbestimmungen gemäß LPO. Neu ist, dass zur Anlieferung ein Gesundheitszeugnis des Pferdes eines Tierarztes vorgelegt werden muss.

Die Termine der stattfindenden Leistungsprüfungen im Feld oder auf Station finden Sie hier.


 

Adressen in Sachen Leistungsprüfungen

Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V.
Geschäftsstelle Moritzburg
Käthe-Kollwitz-Platz 2 * 01468 Moritzburg
Tel: 035207/89630 * Fax: 035207/89640

Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V
Geschäftsstelle Weimar
Im Boden 1 * 99438 Weimar-Legefeld
Tel.: 03643/24880 * Fax.: 03643/248815

Sächsische Gestütsverwaltung
Landgestüt Moritzburg
Schlossallee 1 * 01468 Moritzburg
Tel: 035207/890101 * Fax: 035207/890102

Haflingergestüt Meura
Ortsstraße 116 * 98744 Meura
Tel: 036701/31151 * Fax: 036701/31152

Zucht- und Ausbildungsstall Strümpfel
Zum Postbotensteig 1
07333 Unterwellenborn/ OT Bucha
Tel. 0171/3579978

Gestüt Käfernburg H. u. M. Unger GbR
Dornheimer Weg 16 * 99310 Arnstadt-Angelhausen
Tel: 03628/642379 oder 0172/3731411 * Fax: 03628/584370

Reiterhof Oberpörlitz
Unterpörlitzer Landstraße 54a * 98693 Oberpörlitz
Tel./Fax: 0367762807 oder 0171/7705719

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts.

Die Förderung erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.