Pferdezucht in Sachsen & Thüringen

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Offene Krumker Kaltblutkörung 7. November 2026

Die traditionelle gemeinsame Krumker Kaltblutkörung der Pferdezuchtverbände Brandenburg-Anhalt und Sachsen-Thüringen, dem Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern und dem Stammbuch für Kaltblutpferde Niedersachsen steht in den Startlöchern. Sie findet an mittlerweile traditionellem Platze, dem Pferdesportzentrum Krumke statt. Als Termin dürfen Sie den 7. November 2026 notieren.

Die Vorstellung des aktuellen Körjahrgangs der verschiedenen Kaltblutrassen beginnt wie gewohnt ab 10:00 Uhr auf dem Pflaster. Anschließend präsentieren sich die Kandidaten im Freilaufen und auf der Dreiecksbahn. Wie in jedem Jahr wird es ein kleines, abwechslungsreiches Schauprogramm, gestaltet von den veranstaltenden Verbänden, geben.

Die Ausschreibung finden Sie in dieser Ausgabe auf den grünen Seiten und im Internet unter: www.pzvst.de.
Karten für die Veranstaltung sind an der Tageskasse vor Ort im Pferdesportzentrum Krumke erhältlich.

Weitere aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte zu gegebenem Zeitpunkt unseren Internetseiten www.pferde-brandenburg-anhalt.de

Ausschreibung

Veranstalter:   
Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e. V.
Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V.
Stammbuch für Kaltblutpferde Niedersachsen e.V.
Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Datum:      Samstag, 7. November 2026

Ort:           Krumke über Osterburg   

Nennungen schriftlich an:
Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V., Geschäftsstelle Moritzburg
Käthe-Kollwitz-Platz 2
01468 Moritzburg
Fax: 035207/89640
Email: mende(at)pzvst.de

Nennungsschluss:   14. Oktober 2026

Wenn eine Vorstellung des Hengstes durch Jungzüchter gewünscht wird, dann ist dies bei der Nennung anzugeben.
Mit der Nennung stimmt der Aussteller der Speicherung, Verwendung, Weitergabe und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten für Verbandszwecke in Bezug auf diese Veranstaltung automatisch verbindlich zu.

Anmeldegebühr: 20,00  EUR (nach Nennschluss: 40,00 EUR)

Auftriebsgebühr: 60,00 EUR

Veranstaltungspauschale: 50,00 EUR

Zugelassen sind 2- und 3-jährige Hengste aller Kaltblutrassen mit Abstammungsnachweis einer anerkannten Züchtervereinigung sowie ältere noch nicht gekörte Hengste mit dem Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Leistungsprüfung gemäß ZVO. Die Anmeldung erfolgt schriftlich formlos mit Kopie des Abstammungsnachweises mit mind. 4 Generationen Abstammung/ Eigentumsurkunde.
Zusätzlich muss beim Rheinisch-Deutschen Kaltblut ab dem Körjahrgang 2020 das Ergebnis eines PSSM1 -Tests zur Anmeldung vorgelegt werden. Das Ergebnis ist unabhängig einer Körzulassung und hat keinen Einfluss auf das Körurteil bzw. die Prämierung. Sofern die Haarproben seitens der Züchter/ Beschicker selbst und nicht durch einen beauftragten Tierarzt oder Zuchtverband gezogen und anschließend eingeschickt wurden, werden die gekörten Hengste im Nachgang der Körung erneut auf Trägerschaft des PSSM1-Gens durch den Zuchtverband getestet und der Test dem Züchter/ Beschicker in Rechnung gestellt.

Hinweis:
Hengste ohne Nachweis der väterlichen u. mütterlichen Abstammung mittels DNA-Analyse können nicht in das Hengstbuch eingetragen werden.

Bereits gekörte Hengste zur Eintragung:
Die Anmeldung zur Eintragung bereits gekörter Hengste erfolgt schriftlich formlos mit Kopie des Abstammungsnachweises mit mindestens 4 Generationen Abstammung/ Eigentumsurkunde, des Ergebnisses der Abstammungsüberprüfung und dem Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Leistungsprüfung gemäß ZVO (außer bei Junghengsten).

Vorläufiger Zeitplan:   

          10.00 Uhr Pflastermusterung
          anschl. Freilaufen u. Schrittringe
          anschl. Schaubilder
          ca. 14.00 Uhr  Dreiecksvorstellung
          anschl. Schrittringe u. Ergebnisbekanntgabe
          Abschluss: Prämierung u. Auswahl Siegerhengste

Meldungen zur Teilnahme am Schauprogramm formlos unter Angabe von Art und Dauer der Vorstellung. Rückmeldung bitte bis ebenfalls bis zum Nennschluss (16.10.2026)

Besondere Bestimmungen:
Zum Auftrieb dürfen nur Pferde aus Betrieben, Herkunftsbeständen und Gebieten kommen, die nicht wegen akuter Tierseuchen gesperrt sind.

 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts.

Die Förderung erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.