Pferdezucht in Sachsen & Thüringen

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18. Sächsisch-Thüringisches Stutenchampionat 2024

Am 15. Juni in Wolfersdorf

Ausschreibung

Veranstalter:Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V.

Veranstaltungsort/ Veranstaltungstermin:Samstag, 15. Juni 2024 in Wolfersdorf – Gestüt Elstertal, Stuten aller Rassen (Hauptstraße 5, 07980 Berga/Elster OT Wolfersdorf)

Nennschluss: 29. Mai 2024 (ausgenommen Nominierungen zu den Stuteneintragungen in Borthen am 30.05.2024, in Nordhausen und Züllsdorf am 31.05.2024, in Pretschwitz am 01.06.2024, in Großolbersdorf am 03.06.2024 und in Untertingau am 06.06.2024)

Nennungen: Nennungen per PferdezuchtOnline oder richten Sie bitte per Nennformular an die jeweilige Verbandsgeschäftsstelle des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen e. V. in Weimar oder Moritzburg. Bitte beachten Sie, dass die Nennung für die Teilnahme am Stutenchampionat auch 2024 unbedingt vom Besitzer an den Verband erfolgen muss. Eine direkte Nominierung zu den Stuteneintragungen erfolgt nicht! Mit der Nennung stimmt der Aussteller der Speicherung, Verwendung, Weitergabe und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten für Verbandszwecke in Bezug auf diese Veranstaltung automatisch verbindlich zu. Eine Aufnahme in den Katalog kann nur nach vorheriger Nennung erfolgen!

Ältere Stuten (4-6jährig) die nach Nennschluss am 29. Mai 2024 und noch vor dem Stutenchampionat ihre Leistungsprüfung absolvieren, müssen ebenfalls genannt werden. Für eine Teilnahmeberechtigung gilt das Ergebnis der absolvierten Leistungsprüfung.

Nenngeld: 25,00 Euro/ Stute
Das Nenngeld ist mit der Nennung in jedem Fall fällig, kann aber vor Ort zur Veranstaltung in bar bezahlt werden. Für Nennungen, die nach Nennschluss erfolgen, wird eine zusätzliche Gebühr laut Gebührenordnung von 25,-€ erhoben.

Verkaufsmeldung: Für Stuten, die als verkäuflich im Katalog gekennzeichnet werden sollen, muss eine Preisangabe im Nennformular erfolgen. Mit der Anmeldung zum Verkauf erfolgt außerdem die Aufnahme, sofern eine Lieferung eines Bildes seitens des Beschickers erfolgt, in die Verkaufsdatenbank des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen e.V! Fotos der Veranstaltung können bei den jeweiligen Fotografen der Veranstaltung bestellt werden.

Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind 3- bis 6-jährige Stuten, die zu einer Stuteneintragung in den Zuchtbezirken Sachsen und Thüringen mit einer Gesamteintragungsnote von mindestens 8,0 in das Stutbuch I eingetragen und zuchtaktiv sind, sowie mit entsprechender Nennung angemeldet wurden.
Dreijährige Stuten sind ohne absolvierte Leistungsprüfung teilnahmeberechtigt, vier- bis sechsjährige Stuten müssen für die Teilnahme die Leistungsprüfung bzw. den turniersportlichen Leistungsnachweis erbringen (mit Ausnahme von Stuten der Rassen Shetlandpony, Shetlandpony u.87cm, Deutsches Partbred Shetlandpony, Deutsches Classicpony).
Trächtige Stuten in fortgeschrittenem Trächtigkeitsstadium (90 % oder mehr) oder Fohlen, die vor weniger als sieben Tagen geboren wurden dürfen nicht teilnehmen.

Vergabe des Titels „Staatsprämienstute“ anlässlich des Stutenchampionates:
Für die Vergabe des Titels „Staatsprämienstute“ ist der Nachweis der absolvierten Leistungsprüfung entsprechend den geforderten Leistungsprüfungsgrenzen der Zuchtverbandsordnung zu erbringen (mit Ausnahme von Stuten der Rassen Shetlandpony, Shetlandpony u.87cm, Deutsches Partbred Shetlandpony, Deutsches Classicpony).

Ablauf/ Vorstellung der Stuten:Auftrieb und Anmeldung der Stuten erfolgen spätestens eine halbe Stunde vor Beginn des Richtens. Die Stuten müssen sich in entsprechender Schaukondition befinden, Pflege- und Futterzustand sowie Hufpflege müssen der Bedeutung dieser Veranstaltung entsprechen. Stuten der Rassen Deutsches Sportpferd, Trakehner, Schweres Warmblut und Deutsches Reitpony sind mit eingeflochtener Mähne vorzustellen. Das Tragen einer Reitkappe der Vorführer wird empfohlen. Die Vorstellung aller Stuten erfolgt auf der Dreiecksbahn an der Hand im Schritt und im Trab.
Die Bewertung der dressur- und springbetont gezogenen Stuten der Rasse Deutsches Sportpferd erfolgt getrennt voneinander. Die 3-6 jährigen springbetont gezogenen Stuten (Mindestvoraussetzung: Vater = Springvererber) müssen im Freispringen vorgestellt werden. Das Freispringen erfolgt in der Reithalle. Ein Probefreispringen vor Beginn der Veranstaltung ist nicht möglich! Die Freispringbewertung fließt in die Berechnung der Endnote und Rangierung im Ring der springbetont gezogenen Stuten mit ein.
Anforderungen:

  • Sprungreihe mit drei Hindernissen auf der linken Hand, Einsprung, dann kleiner Oxer, Aussprung als Oxer, dazwischen jeweils ein Galoppsprung
  • Höhe des Aussprungs bei Dreijährigen max. 1,30m
  • Die Vorstellung der Pferde erfolgt eingeflochten, auf Trense, an den Vorderbeinen sind Gamaschen oder Bandagen, an den Hinterbeinen kein Schutz erlaubt.
  • Um einen zügigen Ablauf zu gewährleisten, sind die Pferde im ersten Durchgang freilaufend in die Sprungreihe zu leiten, danach von den Vorführern abwechselndim Trab in die Sprungreihe zu führen und am Ende der Reihe aufzunehmen.

Die Stuten müssen Kopfnummern tragen, die bei der Anmeldung in der Meldestelle erhältlich sind. Diese sind nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugegeben. Bei Kleinpferdestuten kann die Kopfnummer alternativ vom Vorführer am linken Oberarm getragen werden. Vorführer und Peitschenführer müssen aktuelle Verbandskleidung tragen (käuflich zu erwerben bei Reitsport Büttner).

Zeiteinteilung:

Dreieck I Vormittag: Deutsches Sportpferd (DSP) – dressur- und springbetont (mit Freispringen), Trakehner
              Nachmittag: Schweres Warmblut
Dreieck II Vormittag: Shetlandponys, Haflinger/E-Haflinger
               Nachmittag: Kaltblut, Deutsches Reitpony, Spezialrassen, Welsh

Veterinärbedingungen:Es dürfen grundsätzlich nur Tiere aufgetrieben werden, die keine sichtbaren Störungen des Allgemeinbefindens aufweisen und aus tierseuchenfreien Herkunftsbeständen stammen. Bei Stuten muss der Impfschutz gegen Influenzavirusinfektionen entsprechend dokumentiert und nachweisbar sein. Alle Stuten müssen mindestens die Grundimmunisierung (zwei Impfungen im Abstand von mindestens 4 bis höchstens 8 Wochen) nachweisen können. Der Impfschutz gegen Herpes und Wundstarrkrampf wird empfohlen. Impfbestimmungen gelten gemäß LPO. Weitere veterinärbehördliche Bedingungen werden den Beschickern in Abhängigkeit der Tierseuchenlage mitgeteilt.
Des Weiteren muss jedes Pferd Haftpflicht versichert sein. In weiteren Punkten gilt die Schauordnung des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen e. V.!
Alle Teilnehmer, Pfleger verpflichten sich mit der Abgabe der Nennung den Regelungen i.R. der Veranstaltung Folge zu leisten und die Anweisungen der Ordner zu befolgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Ausschluss. Sie können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. § 921 LPO belegt werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung unter besonderen Umständen ausfallen zu lassen.
Der Veranstalter lehnt jede Verantwortung für Unfälle oder Krankheiten ab, die Besitzer von Pferden, Reitern, Pferdepflegern, Zuschauern oder Pferden während der Veranstaltung zustoßen können; desgleichen jede Verantwortung für Diebstähle, Feuer und Schäden, die aus der Haltung eines Pferdes entstehen oder sonstigen Vorfällen.